Unsere Programm-Highlights
... diese hier werden Ihre Kunden begeistern
» EFFECT-ACTIV
- Wie Ihr Kunde Ihren Innendienst wirklich bewertet, wissen Sie nur, wenn Sie ihn dazu befragen. Wir helfen Ihnen, denn Ihr Innendienst kann mehr als nur reagieren.
» EFFECT-PHONE
- Das letzte Telefontraining hat nur ein paar Tage genutzt... Dann hat das Training nicht viel gebracht. Anders bei uns - wir sorgen für die "wundersame Wandlung" - bestimmt.
» EFFECT-TEAM
- in der Praxis oft zu finden: Der Außendienst hält sich für etwas Besseres, der Innendienst fühlt sich oft als Prellbock... Wir sorgen fürs Miteinander. Sie werden Ihre Leute nicht wiedererkennen.
... und diese Themen sparen Ihnen bares Geld
» EFFECT-ACCOUNT
- Ihr Buchhalter ist überlastet? Reden Sie mal mit uns. Es gibt eine ganze Menge gesetzlich korrekter Möglichkeiten, Sie zu unterstützen - und Geld sparen Sie auch noch dabei.
» EFFECT-SALARY
- lfd. Gehaltsabrechnungen durch uns erledigt - kein Problem. Günstig, diskret, zuverlässig und zeitnah. Wir sind auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie da.
» EFFECT-BUY
- Ihre Lieferanten sind durchweg zuverlässige Partner und stärken die Firma! Falls das bei Ihnen nicht so ist, melden Sie sich bei uns.
Was uns besonders Am Herzen liegt...
» Relationen
... Kunden, Lieferanten oder einfach coole Adressen, die Sie mal sehen sollten.
(*) Rechtsvermerk
Das Dienstleistungsangebot unserer Berufsgruppe unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Sofern es um die Hilfeleistung in Steuersachen geht, müssen Selbständige wie wir, ihr Leistungsangebot nach dem § 6 des Steuerberatungsgesetzes richten. In Folge dessen beachten Sie bitte diesen Rechtshinweis:
Sämtliche, auf den Seiten der Firma EffeCT Concept e.K. angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung, soweit sie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen betreffen, beschränken sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, einschließlich Kontieren, auf die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung gemäß § 6 Nr 4 StBerG.
Wir übernehmen keine Steuer- oder Rechtsberatung, die Ihrem Steuerberater bzw. Ihrem Rechtsanwalt vorbehalten ist.